Coronavirus (COVID-19) Informationen

...wir sind für Sie da!

 

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen! Um das Risiko einer Infektion für unsere Kunden und Betreuungskräfte auf ein Minimum zu reduzieren, halten wir uns an die Vorschriften und Empfehlungen des RKI und stellen die Gesundheit aller in den Vordergrund.

Am 02. April 2022 am sogenannten: „Freedom Day“ sind in den meisten Bundesländern in Deutschland die meisten Corona Einschränkungen gefallen!!!

 

Aufgrund der Weltweiten Ausbreitung des Corona-Virus (COVID-19) mit dem Erreger SARS-CoV-2 und den Maßnahmen, die zu deren Eindämmung getroffen werden, möch

ten wir Sie darüber informieren, wie wir als verantwortungsbewusstes Unternehmen mit der Aktuellen Situation umgehen. Unser oberstes Ziel ist die weitere Gewährleistung einer optimalen Betreuung für Sie und Ihre Liebsten. Hierzu stehen wir in ständigem Kontakt mit unseren Partnerunternehmen in Osteuropa und verfolgen die nationale und internationale Entwicklung sehr genau. Wir stehen natürlich auch in engem Kontakt mit den von uns vermittelten Betreuungskräften.

 

Da sich die Situation dynamisch entwickelt, aktualisieren wir unsere Informationen nach der jeweiligen Sachlage. Viele der unten zusammengefassten Informationen sowie weitere aktuelle Hinweise finden sich in den Fragen und Antworten zum Coronavirus des Bundesministeriums für Inneres.

 

Häusliche Betreuung ist vergleichsweise sicher!

Da an der Betreuung zu Hause meist eine sehr überschaubare Anzahl von Personen involviert. Halten sich alle Beteiligten an die Hygieneempfehlungen und verordneten Schutz-Maßnahmen ist das Infektionsrisiko sowohl für die betreute Person als auch für die Betreuungsperson deutlich geringer als beispielsweise bei einer Pflegesituation in einer stationären Einrichtung wie einem Altersheim.

 

Ausnahme von der Quarantänepflicht

Unsere Betreuungskräfte üben eine systemrelevante Tätigkeit aus und haben daher von Anfang An der Pandemie das Recht auf Einreise nach Deutschland ohne Quarantäne. Die am 09.11.2020 in Kraft getretenen Landesverordnungen der Bundesländer zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten berücksichtigen ausdrücklich sogenannte 24-Stunden-Betreuungskräfte bzw. Personen, die zum Zweck einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme in das Bundesgebiet einreisen. 

 

Einreise aus Hochrisikogebieten / Virusvarianten-Gebieten

Bei allen Betreuungskräften prüfen wir grundsätzlich im Vorfeld, ob sie aus einem vom Robert-Koch-Institut definierten Gebiet einreisen. Polen ist Aktuell kein Risikogebiet!

 

Testpflicht und Nachweispflicht bei Einreise nach Deutschland

Ab 03.03.2022 besteht bei der Einreise nach Deutschland für Personen ab zwölf Jahren eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Personen ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis oder einen Genesenennachweis oder Impfnachweis verfügen. Grundsätzlich dürfen COVID-Tests (Antigentests oder PCR-Tests) zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein. Bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaft) dürfen PCR-Tests davon abweichend zum (geplanten) Zeitpunkt des Beginns der Beförderung (z.B. Abflugszeit) maximal 48h zurückliegen; Antigentests dürfen auch bei Reise mit einem Beförderungsunternehmen zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein.

Die kosten für den COVID-19- Schnelltest den die Ungeimpften Betreuungskräfte in Polen machen müssen liegen ca. bei 30-50.-€ (je nach Stadt in Polen) und werden von unseren Kunden übernommen und der Betreuungskraft bei anreise in Bar erstattet.

 

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene im Überblick:

Einreisende aus Risikogebieten die vollständig Geimpft sind, oder Corona Genesene sind seit dem 12.05.2021 negativ getesteten Menschen gleichgestellt und benötigen keine Corona Tests mehr. Nachweispflichtig in Papierform, oder in digitaler Form in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache ist Pflicht.

Wichtig zu wissen:

Als vollständig geimpft gelten Personen, die noch nicht nachweislich an COVID-19 erkrankt waren die alle erforderlichen Impfungen erhalten haben. Dabei muss die letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Der Impfnachweis kann auf Papier oder in elektronischer Form erbracht werden. Bei Comirnaty® von BioNTech/Pfizer, Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna und Vaxzevria® von AstraZeneca sind zwei Impfungen nötig. Bei Janssen® von Johnson & Johnson reicht eine Dosis. Zur Optimierung der Wirksamkeit der Grundimmunisierung sollte laut STIKO-Empfehlung vier Wochen nach der Erstimpfung eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs verabreicht werden, um so den bestmöglichen Impfschutz zu sichern. Als vollständig geimpft gelten außerdem Personen, die an COVID-19 erkrankt waren und eine Impfdosis erhalten haben. Sie müssen neben der Impfdokumentation nachweisen können, dass sie von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 genesen sind. Als vollständig geimpft gelten außerdem Personen, die an COVID-19 erkrankt waren und eine Impfdosis erhalten haben. Sie müssen neben der Impfdokumentation nachweisen können, dass sie von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 genesen sind.

 

Reisesituation

Der innereuropäische Fernbusverkehr mit bekannten Linien wie z.B. FlixBus & das Polnische Reisebus Unternehmen "Sindbad" fahren wieder ganz normal. Um dennoch eine zuverlässige An- und Abreise der Betreuungskräfte zu gewährleisten, müssen wir verschiedene Verkehrsmittel kombinieren und manchmal auch auf kleine regionale Anbieter ausweichen. Wir bitten daher um Verständnis, dass es bei den Anreisen zu „unorthodoxen“ Ankunftszeiten beispielweise in der Nacht oder sehr früh am Morgen kommen kann.

 

Achtung: 

Im öffentlichen Personennahverkehr gilt eine FFP2 oder OP-Maskenpflicht. 

 

Eine Übersicht über die Regelungen in unserem Bundesland "Schleswig-Holstein" finden Sie hier:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html

 

Eine Übersicht über die bundesweiten Regelungen finden Sie hier:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724

 

Umfassende Informationen zur Corona-Pandemie sowie weiterführende Adressen und Beratungsstellen finden Sie hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

 

Bitte bedenken Sie, dass sich auch die Betreuerinnen und Betreuer angesichts dieser Pandemie Sorgen machen, zudem sie von ihren Familien in der Heimat getrennt sind. 

Ihre Vorteile bei uns:

 

  Deutschlandweite Vermittlung qualifizierter Betreuungskräfte

 

  Transparente Vertragsgestaltung - Kündigung jederzeit mit nur 4 Tagen Frist möglich

 

  Keine Vermittlungs- oder Aufnahmegebühren und keine versteckten Zusatzkosten

 

  Über 26 Jahre eigene Pflegeerfahrung und mehr als 12 Jahre Erfahrung in der Personalvermittlung

 

  100% legale Beschäftigung im Rahmen des Entsendemodells unter Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns

 

  Sie werden nicht Arbeitgeber - wir übernehmen alle organisatorischen und vertraglichen Formalitäten

 

  Kostenlose Vertragsunterbrechung jederzeit möglich

 

  Sofortiger Austausch der Betreuungskraft bei Problemen jederzeit möglich


  Keine kosten bei Abwesenheit der Betreuungskraft

 

  Langjährige, persönliche Zusammenarbeit mit seriösen polnischen Partnerunternehmen

 

  Jeder Personalvorschlag wird von uns persönlich überprüft

 

  Kostenlose, kompetente und unverbindliche Beratung sowie kontinuierliche Kundenbetreuung

             

  Wir sind für Sie da - als direkter Ansprechpartner bei allen Fragen und Anliegen

 

  Beratung und Betreuung auf Deutsch und Polnisch

 

Haben Sie fragen?

 

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unseren WhatsApp-Direktkontakt.

 

Betreuungsagentur Nord

Am Wald 2a
24238 Selent

 

Telefon: 04307 8233460

kontakt@betreuungsagentur-nord.de

 

 

Unser Direktkontakt über WhatsApp – Schnell & unkompliziert erreichbar

Sie erreichen uns rund um die Uhr per E-Mail oder WhatsApp. Wir melden uns so schnell wie möglich zurück - selbstverständlich auch an Wochenenden und Feiertage.

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Montag - Freitag:
09:00 Uhr - 16:00 Uhr

 

Samstag, Sonntag und Feiertage: Geschlossen

 

Persönliche Beratungstermine vereinbaren wir gern individuell mit Ihnen - auf Wunsch auch außerhalb unserer Bürozeiten sowie am Wochenende.

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